Allgemeine Hinweise
Um in diesen schwierigen Situationen einen adäquaten Umgang zu finden, gilt es folgende 3 Punkte zu beachten:
- Ich notiere mir, bevor es zu einer brisanten Situation kommt die Kontaktdaten meiner AnsprechpartnerInnen im Bedarfsfall
- Ich kläre mit der Leitung meiner Institution den genauen Ablauf einer solchen Situation, um Handlungssicherheit zu erlangen.
- Ich halte mich an die Vorgaben, die vorab festgelegt wurden.
Allgemeine Informationen sowie weiterführende Links:
Wichtig zu wissen ist, dass nicht immer Sucht das Thema sein muss, wenn in der Familie etwas nicht stimmt. Man sollte jedoch damit rechnen, dass ein solches Thema zur Sprache kommt und dann ist es umso besser, gut vorbereitet in der Situation anzukommen.
Generelle Verfahrensabläufe bei Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung:
Wenn eine Fachkraft, egal aus welcher Institution, Hinweise darauf hat, dass eine latente oder gar eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte, sind dies die generellen Verfahrensabläufe:
- Das Gespräch mit den Eltern suchen und den Eindruck schildern, sofern dies nicht die Situation des Kindes gefährden würde.
- Wenn dies nicht zum gewünschten Erfolg führt und ein anhaltender Suchtmittelkonsum wahrgenommen wird, so hat die Fachkraft ein Anrecht auf die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes (§ 8b SGB VIII).
- Wird dem Jugendamt eine mögliche KWG bekannt, so wird das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt. Die Erziehungsberechtigten und das Kind sind bei dieser Einschätzung einzubeziehen, sofern dies den Schutz des Kindes nicht in Frage stellt.
- Im weiteren Verlauf werden die Fachkräfte des Jugendamtes einschätzen, ob eine Hilfe zur Erziehung initiiert werden soll und werden dies mit der Familie besprechen.
- Liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor, so ist das Jugendamt befugt, das Kind in Obhut zu nehmen und bei einer geeigneten Stelle unterzubringen (immer unter Einbeziehung des Kindes).
Nach § 4 KKG sind bestimmte Berufsgruppen, die Geheimnisträger sind, befugt, das Jugendamt über eine vermutete Kindeswohlgefährdung zu informieren. Diese Fachkräfte haben auch einen Anspruch auf die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Zu diesen Berufsgruppen zählen bspw. Lehrkräfte und Jugend-, Familien-, Suchtberaterinnen. Alle zugehörigen Berufsgruppen finden Sie im Gesetz.
Insoweit erfahrene Fachkraft:
Bei Fragen des Kinderschutzes steht Ihnen in RLP eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Verfügung. Eine solche finden Sie in Ihrer Nähe am einfachsten, indem Sie Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufnehmen.
NACOA
https://nacoa.de/
NACOA – Deutschland ist die Interessenvertretung für Kinder aus suchtbelasteten Familien. Auf Ihrer Homepage findet neben einer breiten Information zum Thema, eine anonyme online Beratung für Kinder und Jugendliche, aber auch ggfs. für Sie als Fachkraft mit Beratungsbedarf zum Thema COA (Children of Alcoholics / Addicts). Hier können Sie außerdem auch hilfreiches Informationsmaterial bestellen.
KidKit
https://www.kidkit.de/index.php
KidKit ist eine Organisation, die sich speziell um Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien kümmert. Die Seite ist besonders für Jugendliche sehr hilfreich, da sie sich hier anonym informieren und beraten lassen können. Geschildert werden die Situationen Sucht, Glücksspielsucht, Gewalt und psychische Krankheiten im Elternhaus.
Trau Dir!
https://traudir.nacoa.de/
Hier finden Kinder und Jugendliche Informationen und Hilfeangebote zum Thema Kinder aus suchtbelasteten Familien altersgerecht dargestellt.
Online-Beratungsstellenführer
https://www.dajeb.de/beratungsfuehrer-online/fuer-beratungsstellen/
Auf dieser Seite finden Sie alle Beratungsstellen in Deutschland. Hier können Sie auch Ihren Stadtnamen oder Ihre Postleitzahl eingeben und sich so die Beratungsstellen in Ihrem Ort anzeigen lassen. Auswählen können Sie außerdem in welchem Bereich Sie Beratung suchen.
Kinderschutzbund
https://www.dksb.de/